Firmengründung in Bulgarien
Eine Firma kann in Bulgarien jeder EU-Bürger gründen, der 18 Jahre vollendet hat und geschäftsfähig ist. Firmeneintragungen werden im Handelsregister vorgenommen, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person. Die nationale Agentur für Eintragungswesen “NAP” ist für die Eintragungen von Firmen nicht zuständig, dient aber im weiteren Verlauf als Steuerbehörde.
Es gibt 5 gängige Gesellschaftsformen in Bulgarien:
- ET – Ednolichen Targovets – Ein eingetragener Kaufmann, der auf seine Rechhnung mit voller Haftung Eintritt. Diese Gesellschaftsform ist nur mit der Bulgarischen Staatsbürgerschaft oder unbegrenzten Aufenthaltsstatus zugänglich. Bei einer ET ist es außerdem so, das der volle Firmengewinn als Sozialversicherungsgrundlage des Folgejahres gilt. Da hier die juristische und die natürliche Person verschmelzen, kann es unter anderem sein, dass private Einnahmen wie Schenkungen und Gewinne aus Privatverkäufen, Vermietungen etc. ebenfalls Steuerpflichtig werden.
- OOD – Drujestwo s Ogranichena Otgovorniost – Die klassische GmBH mit 2 oder mehr Anteilseignern und einer Einlage, die Minimal 1 Lev pro Teilhaber Betragen muss. Eine OOD ist eine eigenständige Juristische Person, die von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet wird.
- EOOD – Ednolichno Drujestwo s Ogranichena Otgovorniost – Die EOOD entspricht im Großen und Ganzen einer OOD, jedoch mit nur einem Gesellschafter.
- AD – Aktionerski Drujestwo – Die AD ist die bulgarische Form der Aktiengesellschaft. Hier wird die Teilhaberschaft in Aktien verteilt, die von den einzelnen Teilhabern ohne Zustimmung der übrigen Aktionäre verkauft, gehandelt und Vererbt werden können. AG’s können Ihre Aktien an der Börse anbieten, dieses ist jedoch nicht verpflichtend. Die Kapitaluntergrenze für ADs liegt bei 50 000 Leva.
- EAD – Ednolichno Aktionerski Drujestwo Wie eine AD , jedoch von von einem einzelnen Teilhaber gegründet.
Weitere Gesellschaftsformen sind KD – Komanditgesellschaft, KDA – Kommanditgesellschaft mit Aktien und die Kooperation.
Zur eigentlichen Firmengründung benötigt man:
- Eine Betriebsstätte – für diese wird entweder ein Mietvertrag oder ein “Notarieller Akt”, was die bulgarische Bezeichnung für den Kaufvertrag einer Immobilie darstellt, eingerecht. Sollte die Betriebstätte Eigentum eines oder mehreren Gesellschaftern/Aktionären sein, so muss dieser einen Mietvertrag mit der Gesellschaft aufsetzen. Achtung bei Mietwohnungen: Viele Vermieter verbieten die Untervermietung, auch an eigene Gewerbe. Außerdem ist es möglich, das Vermieter Mietverträge von Privatwohnungen nicht bei der Finanzbehörde eintragen, um Steuern zu sparen.
- Ein Bankkonto – Vor der Gründung muss bei einer Bank ein Firmenkonto eröffnet werden. Privatkonten reichen nicht aus. Einige Banken verlangen, dass für Firmenkonten eine Kaution hinterlegt wird.
- Eine notariell beglaubigte Unterschrift. Diese wird beim Handelsregister hinterlegt.
- Ein Firmenstempel. Dieser muss den vollen Firmennamen inklusive Gesellschaftsform und den Ort der Beriebstätte beinhalten.
- Identifikationsdokument der Gesellschafter. Diese muss die Meldeadresse beinhalten.
Sollte die Umsatzfreigrenze von 19.000 Leva überschritten werden, oder die Firma beabsichtigen, Rechnungen ins EU-Ausland zu stellen, muss das Unternehmen bei den bulgarischen Finanzbehörden (NAP) zur Umsatzsteuer angemeldet werden. Der Umsatzsteuersatz in Bulgarien liegt bei 20%.
Der Gewinnsteuersatz in Bulgarien liegt bei 10% auf alle Gewinne, sowohl bei juristischen als auch bei natürlichen Personen. Die Einkommenshöhe bleibt hierbei unbeachtet (“Flat-tax, Steuerflatrate”).
Das Finanzamt verlangt von jedem eingetragenen Unternehmen, die Benennung eines Steuerberaters. Dieser kann entweder im Unternehmen eingestellt oder extern Beauftragt werden. Externe Buchhalter bieten in der Regel auch Firmengründungen als Dienstleistung an. Alternativ können auch Anwälte oder spezialisierte Agenturen herangezogen werden. Eine Firmengründung auf “eigene Faust” anzugehen, ist gerade bei Unkenntnis der Sprache oder der bürokratischen Gegebenheiten nicht ratsam.
Sollte die Firma von Ihren Kunden Barzahlungen annehmen, ist ein Kassenapperat oder dementsprechende Software erforderlich. Die Kosten hierfür beginnen bei 120 Leva einmalig und 60-100 Leva jährlich Wartungskosten.
Die Gesamtkosten für eine Firmengründung belaufen sich je nach Gesellschaftsform und Dienstleister (sofern beauftragt) zwischen 300 und 500 bulgarische Leva.
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